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   BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 507/91   

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https://dejure.org/1993,15318
BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 507/91 (https://dejure.org/1993,15318)
BAG, Entscheidung vom 09.11.1993 - 9 AZR 507/91 (https://dejure.org/1993,15318)
BAG, Entscheidung vom 09. November 1993 - 9 AZR 507/91 (https://dejure.org/1993,15318)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freistellung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG,NW) - Freistellungsanspruch unter Lohnfortzahlung zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 335/91

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnfortzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 507/91
    Demgegenüber sind die schriftlichen Vorbehalte der Beklagten unbeachtlich (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. die Urteile vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 -, vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - und vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 499/91 -).
  • BAG, 11.05.1993 - 9 AZR 231/89

    Freistellung nach dem AWbG und Lohnzahlungspflicht

    Auszug aus BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 507/91
    Demgegenüber sind die schriftlichen Vorbehalte der Beklagten unbeachtlich (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. die Urteile vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 -, vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - und vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 499/91 -).
  • LAG Hamm, 06.06.1991 - 4 Sa 322/91

    Einzelanerkennung; Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 507/91
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 6. Juni 1991 - 4 Sa 322/91 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 499/91

    Arbeitgeber - Arbeitnehmer - Voraussetzungen - Zinsen - Klage

    Auszug aus BAG, 09.11.1993 - 9 AZR 507/91
    Demgegenüber sind die schriftlichen Vorbehalte der Beklagten unbeachtlich (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. die Urteile vom 11. Mai 1993 - 9 AZR 231/89 -, vom 21. September 1993 - 9 AZR 335/91 - und vom 19. Oktober 1993 - 9 AZR 499/91 -).
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